Die Stadt Bad Belzig beabsichtigt die Aufnahme einer neuen Gesamtmaßnahme „Nördliche Innenstadt Bad Belzig“ in der Städtebauförderung. Dafür sind zunächst die Erstellung und Einreichung eines Eckpunktepapiers beim Landesamt für Bauen und Verkehr erforderlich. In diesem erfolgt eine kartografische Abgrenzung des geplanten Fördergebietes sowie dessen erläuternde Begründung. Die formalen und inhaltlichen Anforderungen an die Erstellung von Eckpunktepapieren sind durch das Landesamt für Bauen und Verkehr definiert worden. Die Erstellung des Eckpunktepapiers erfolgt anhand dieser Vorgaben.