In einer stadtweiten Voruntersuchung durch die Stadt Köln wurden Gebiete mit möglichem Handlungsbedarf und potenziellem Anwendungsbereich für eine soziale Erhaltungssatzung identifiziert, sog. Verdachtsgebiete. Das Severinsviertel wurde als Verdachtsgebiet eingestuft. Am 09.02.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss (Vorlagen-Nummer: 4320/2016) für das Gebiet Severinsviertel durch den Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln gefasst.

Im Rahmen der von der LPG mbH durchgeführten vertieften sozialräumlichen Untersuchung wurde anschließend geprüft, ob die Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB im Kölner Severinsviertel vorliegen.

In enger Abstimmung mit dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln wurde eine umfassende Analyse der Sekundärstatistik und der vorhandenen Infrastrukturen im Gebiet durchgeführt. Darüber hinaus wurde eine gebäudescharfe Ortsbildanalyse durchgeführt, um bauliche Aufwertungspotenziale genau einschätzen zu können. Es wurden Gespräche mit verschiedenen lokalen Akteur*innen, Vertreter*innen von Einrichtungen und politischen Verantwortlichen geführt, um die quantitativen Analysen durch qualitative Einschätzungen zum Zustand des Gebiets und wahrgenommenen Entwicklungen abzurunden. Zentrales Element war eine Befragung von Haushalten. Dazu wurden alle Haushalte im Gebiet über die Befragung von der Stadt Köln informiert. Die Haushaltsbefragung wurde in Form von persönlichen Interviews durchgeführt. Die Haushalte hatten
die Möglichkeit telefonisch, online oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren. Weitere Interviews wurden durch die direkte Ansprache an der Haustür eingeleitet.

Die Ergebnisse der vertieften sozialräumlichen Untersuchung wurden u. a. in der Bezirksvertretung Innenstadt und im Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln präsentiert.