Für die mögliche Einführung des sozialen Erhaltungsrechts im Quartier Schillerpromenade sind das bauliche Aufwertungspotenzial, der wohnungswirtschaftliche Aufwertungsdruck und das soziale Verdrängungspotenzial zu ermitteln. Neben einer breiten Analyse sekundärstatistischen Datenmaterials ist die Durchführung einer kleinräumigen Haushaltsbefragung im Quartier notwendig, um ergänzende Informationen zur Ausstattung der Wohnungen, der Miethöhe und Einkommensverhältnissen sowie der Gebietsbindung der Bevölkerung ermitteln zu können. Dazu werden folgende Fragestellungen beantwortet:
  • Wie setzt sich die zu schützende Wohnbevölkerung zusammen?
  • Welcher Zusammenhang besteht zwischen der vorhandenen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, dem Wohnungsangebot und der sozialen, grünen und verkehrlichen Infrastruktur?
  • Welche konkreten negativen städtebaulichen Folgen sind durch eine Veränderung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erwarten?
  • Welche Handlungserfordernisse bestehen im Gebiet und welche (Schutz-)Ziele können mit einer sozialen Erhaltungsverordnung verfolgt werden?
  • Wie ist das potenzielle Erhaltungsgebiet räumlich abzugrenzen, um innerhalb des Geltungsbereichs die Erreichung der aufgestellten Erhaltungsziele gewährleisten zu können?
  • Welche Auswirkungen kann die auf der Landesebene beschlossene Umwandlungsverordnung für das Quartier Schillerpromenade entfalten, wenn es ein soziales Erhaltungsgebiet werden sollte?
  • Inwieweit kommt es zu Überschneidungen von Geltungs- und Regelungsbereichen im Zusammenhang mit der im Gebiet festgesetzten städtebaulichen Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB und welche Auswirkungen ergeben sich daraus für die aufzustellenden Prüfkriterien und die Genehmigungspraxis?
Im Ergebnis der Voruntersuchung wird festgestellt, ob die Anwendungsvoraussetzungen zum Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung gegeben sind. Für diesen Fall wird eine räumlich klar abgegrenzte Gebietskulisse auf Blockebene vorgeschlagen und ein Satzungsentwurf einschließlich einer ausführlichen Begründung vorgelegt. Für einen wirkungsvollen und an den Erfordernissen orientierten Einsatz werden gebietsbezogene Genehmigungskriterien empfohlen. Falls die Anwendungsvoraussetzungen doch nicht vorliegen sollten, wird für die Öffentlichkeit und die Bezirkspolitik eine ausführliche Erläuterung erstellt.