Die Stadt Templin beabsichtigte mit der 5. Flächennutzungsplanänderung die planungsrechtliche Sicherung der derzeitigen Nutzung als Wochenendhausgebiet des bereits bebauten Bereiches nördlich des Weges „Zur Buchheide“.
Dieser verbindet den Lübbesee und das Areal des Seehotels mit der Therme, dem Gelände der Reha-/Kurklinik und den Ferienhäusern nördlich der Therme im Süden Templins. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 3,1 ha. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 29/08 „Zur Buchheide“ durchgeführt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Templin am 10.02.2010 beschlossen.