Das Amt für Stadtentwicklung der Stadt Karlsruhe hat im Ergebnis verschiedener Verfahrensschritte ein Verdachtsgebiet für die Festsetzung einer sozialen Erhaltungssatzung ermittelt. Am 23. März 2021 wurde vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe die Aufstellung einer sozialen Erhaltungssatzung im Gebiet „Alte Südstadt“ beschlossen. Die Karlsruher Südstadt ist durch gründerzeitlichen Wohnbestand geprägt und fungiert als Bindeglied zwischen dem Bahnhof und dem Stadtzentrum.

Mit dem städtebaulichen Gutachten erfolgt ein weiterer Verfahrensschritt im Rahmen der Prüfung des Vorliegens der Anwendungsvoraussetzungen für das soziale Erhaltungsrecht im Gebiet „Alte Südstadt“. Dazu wird das äußerlich erkennbare bauliche Aufwertungspotenzial der Wohngebäude anhand verschiedener Merkmale und fester Bewertungskriterien bestimmt, daraus ein gebietstypischer Ausstattungszustand abgeleitet und geprüft, ob das ermittelte bauliche Aufwertungspotenzial im gesamten Untersuchungsgebiet vorliegt. Fragestellungen sind u.a.:
– Wodurch ist die städtebauliche Struktur des Gebiets „Alte Südstadt“ gekennzeichnet?
– Welche Steuerungswirkung kann vom sozialen Erhaltungsrecht auf die bauliche Struktur im Gebiet „Alte Südstadt“ ausgehen?
– Mit welchen Prüfkriterien ist die Durchsetzung des sozialen Erhaltungsrechts im Gebiet „Alte Südstadt“ möglich?