Für die Fortführung von sozialen Erhaltungsgebieten sind regelmäßig die Anwendungsvoraussetzungen zu überprüfen, indem das bauliche Aufwertungspotenzial, der wohnungswirtschaftliche Aufwertungsdruck und das soziale Verdrängungspotenzial ermittelt werden, um mögliche städtebauliche Folgen und die Veränderung der Auslastung von öffentlichen Infrastrukturen abschätzen zu können. In diesem Sinne ist das Ziel der Nachuntersuchung zu ermitteln, ob die Anwendungsvoraussetzungen überhaupt noch vorliegen. Neben der Analyse sekundärstatistischer Daten ist die Durchführung einer kleinräumigen Haushaltsbefragung zielführend, um vertiefende Informationen zur Ausstattung der Wohnungen, der Miethöhe und den Einkommensverhältnissen sowie der Gebietsbindung der Bevölkerung ermitteln zu können. Folgende Fragestellungen sollen durch die Nachuntersuchung beantwortet werden:
- Wie setzt sich die Wohnbevölkerung in der Oranienburger Vorstadt zusammen?
- Welcher Zusammenhang besteht zwischen der vorhandenen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, dem Wohnungsangebot und der sozialen, grünen und verkehrlichen Infrastruktur?
- Welche konkreten negativen städtebaulichen Folgen sind durch eine Veränderung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erwarten?
- Welche Handlungserfordernisse bestehen im Gebiet und welche konkreteren Schutzziele können mit einer sozialen Erhaltungsverordnung verfolgt werden?
- Ist das soziale Erhaltungsgebiet räumlich eindeutig abgegrenzt, um innerhalb des Geltungsbereichs die Erreichung der aufgestellten Erhaltungsziele gewährleisten zu können?
- Welche Auswirkungen kann die auf der Landesebene beschlossene Umwandlungsverordnung für das Quartier Oranienburger Vorstadt entfalten, wenn es soziales Erhaltungsgebiet bleibt?
Im Rahmen der vertiefenden Nachuntersuchung wird das Untersuchungsgebiet hinsichtlich der Wohnbevölkerung, des Gebäudebestands und des Wohnungsangebotes sowie der öffentlichen Infrastruktur blockscharf analysiert. Darauf aufbauend werden besondere städtebauliche Gründe und mögliche Konsequenzen ermittelt, die durch eine (weitere) Veränderung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung insbesondere für die soziale Infrastruktur und die Wohnraumversorgung zu erwarten sind.
Im Ergebnis der Voruntersuchung wird festgestellt, ob die Anwendungsvoraussetzungen zum Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung noch vorliegen. Für diesen Fall wird ein neuer Satzungsentwurf einschließlich einer ausführlichen Begründung erstellt. Für einen wirkungsvollen und an den Erfordernissen orientierten Einsatz werden gebietsbezogene Genehmigungskriterien empfohlen. Dazu werden der räumliche Geltungsbereich überprüft und passgenaue Prüfkriterien zur rechtssicheren Begründung und Durchsetzung der Erhaltungsziele einer sozialen Erhaltungsverordnung erarbeitet.
Vgl. Informationen zu den Erhaltungsgebieten im Bezirk Mitte