Mit der Erstellung einer gemeindlichen Schulentwicklungsplanung beabsichtigt die Gemeinde Schöneiche gemäß § 102 Absatz 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) die Beschreibung einer nachhaltig tragfähigen Schulstruktur für die von der Gemeinde Schöneiche getragenen und geplanten Schulen vorzunehmen. Die Schulentwicklungsplanungen der Landkreise sind aufgrund ihrer nur fünfjährigen Laufzeiten für strategische Investitionsplanungen nur bedingt geeignet. Für die gemeindliche Schulentwicklungsplanung wird deshalb mit dem Planungshorizont auf dem Jahr 2030 eine längerfristige Betrachtung ermöglicht.
Die Schulentwicklungsplanung enthält im Wesentlichen die Vorausberechnung der Schülerzahlen für die Grundschulen bis zum Jahr 2030. Grundlagen sind die Schulbevölkerungsstatistik der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Oder-Spree, die kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung des Landesamtes für Bauen und Verkehr sowie eigene Prognosen. Auf dieser Basis werden grundlegende Aussagen zu den kurz-, mittel- und langfristigen Entwicklungsperspektiven der vorhandenen und gegebenenfalls neu einzurichtenden Standorte getroffen. In einem Exkurs wird der Bedarf für eine weiterführende Schule in der Gemeinde ermittelt.