Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2030 für die Gemeinde Schöneiche bei Berlin

Mit der Erstellung einer gemeindlichen Schulentwicklungsplanung beabsichtigt die Gemeinde Schöneiche gemäß § 102 Absatz 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) die Beschreibung einer nachhaltig tragfähigen Schulstruktur für die von der Gemeinde Schöneiche getragenen und geplanten Schulen vorzunehmen. Die Schulentwicklungsplanungen der Landkreise sind aufgrund ihrer nur fünfjährigen Laufzeiten für strategische Investitionsplanungen nur bedingt geeignet. Für die gemeindliche […]