In der Landeshauptstadt Stuttgart wurde im Jahr 2013 die erste soziale Erhaltungssatzung für das Gebiet „Nordbahnhof-, Mittnacht- und Rosensteinstraße“ im Stadtbezirk Stuttgart-Nord erlassen. Für weitere potenzielle soziale Erhaltungsgebiete erfolgte eine verwaltungsinterne Prüfung. In deren Folge wurden im Jahr 2019 drei Aufstellungsbeschlüsse für das Gebiet Friedhofstraße in Stuttgart-Nord, das Gebiet Seelberg in Bad Cannstatt und das Gebiet Heslacher Tal in Stuttgart-Süd gefasst.
In diesen drei Gebieten wurde im Rahmen von Voruntersuchungen der Einsatz des sozialen Erhaltungsrechts durch die LPG mbH geprüft. Neben einer Haushaltsbefragung wurden statistische Daten zur Mietentwicklung und dem Umwandlungsgeschehen ausgewertet und eine Vielzahl an Gesprächen mit Expert*innen geführt, die auf lokaler Ebene aktiv sind. Im Ergebnis der Voruntersuchung wurde die Festsetzung von drei sozialen Erhaltungsgebieten empfohlen. In den Gebieten Friedhofstraße und Seelberg lagen die Anwendungsvoraussetzungen für das soziale Erhaltungsrecht in einem Teilbereich des Untersuchungsgebiets vor. Im Heslacher Tal bestätigten sich die Anwendungsvoraussetzungen für das gesamte Untersuchungsgebiet. Die Ergebnisse wurden im jeweiligen Bezirksbeirat und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik der Landeshauptstadt Stuttgart präsentiert.