Aus bezirklicher Sicht gibt es nur wenige städtebauliche und wohnungspolitische Eingriffsmöglichkeiten, um die genannten Entwicklungen beeinflussen zu können. Eine Möglichkeit sind soziale Erhaltungssatzungen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Die Bezirke Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg machen bereits seit mehreren Jahre von dem städtebaulichen Instrument Gebrauch. Seit 1995 wurden in Friedrichshain-Kreuzberg für neun Gebiete Milieuschutzsatzungen erlassen, in Pankow wurden seit 1997 zehn soziale Erhaltungsgebiete festgesetzt.
Die durch das Bezirksamt Neukölln an die LPG vergebene Vor-Voruntersuchung zur Prüfung des Einsatzes einer sozialen Erhaltungssatzung für den Reuterkiez hatte das Ziel, die Handlungserfordernisse zur Einrichtung eines Milieuschutzgebietes und die Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen im Gebiet zu prüfen. Sie dient als Grundlage für eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen im Reuterkiez auf politischer Ebene.
Das Ergebnis der Untersuchung ist, dass grundsätzlich die Voraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung gegeben sind. Die endgültige Entscheidung über den Erlass einer solchen Satzung obliegt den politischen Gremien. Die Empfehlungen wurden in den politischen Diskurs überführt.